Bauprojekte im Zusammenhang mit Schutzbautenprojekt Buoholzbach
In Dallenwil waren in den vergangenen Jahren immer wieder Bauprojekte vom Schutzbautenprojekt Buoholzbach betroffen. Bauvorhaben konnten grundsätzlich eingereicht werden. Sie wurden aber aktuell nach der Gefahrenkarte vor Ausführung der Hochwasserschutzmassnahmen Buoholzbach beurteilt. Somit mussten für das Bauvorhaben entsprechende Objektschutzmassnahmen geplant und umgesetzt werden.
Das Schutzbautenprojekt Buoholzbach konnte nun im November 2024 starten. Anlässlich einer Infoveranstaltung hat der Gemeinderat am 19. Februar 2025 vom Amt für Wald und Naturgefahren erfahren, dass eine Anpassung der Planungs- und Bauverordnung in Ausarbeitung ist. Diese Anpassung bewirkt, dass nach deren Inkrafttreten ermöglicht wird, dass Baugesuche bereits jetzt mit der Gefahrensituation nach Umsetzung des Hochwasserschutzes Buoholzbach beurteilt werden können. Für den Bezug der Bauten besteht allerdings weiterhin die Auflage, dass dies erst nach Eintreffen der Schutzwirkung des Sammlers Buoholzbach, voraussichtlich Ende 2027, erfolgen kann.
Gemäss aktuellem Zeitplan sollte die Ausarbeitung der Anpassungen der Planungs- und Bauverordnung NW Ende März 2025 abgeschlossen sein. Nach einer internen Vernehmlassung erhofft sich das Amt für Wald und Naturgefahren eine Verabschiedung im Regierungsrat im Laufe des Augusts 2025. Gemäss heutiger Zeitschätzung ist das Inkrafttreten im Oktober 2025 möglich.
Das heisst, dass ab Ende September 2025 eingereichte Baugesuche auf Grundlage der Situation nach Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahme beurteilt werden können. Allerdings bleibt die Auflage, dass auch nach einer Baubewilligung und erfolgreicher Schlussabnahme die Baute erst nach Eintreffen der Schutzwirkung des Sammlers Buoholzbach erst ungefähr Ende 2027 bezogen werden darf.