Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Wahlen in den Gemeinderat sind so festgesetzt, dass alle zwei Jahre zwei bzw. drei Mitglieder zu wählen sind. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Jedes Ratsmitglied ist für einen oder mehrere Aufgabenbereiche (Ressorts) zuständig.
Der Gemeinderat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er vollzieht die Gemeindebeschlüsse und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, vor allem des Gemeindehaushaltes, soweit dafür nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist oder die Beschlussfassung an der Urne erfolgt.