Einbürgerungsverfahren
Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
- der Gemeinderat bei Gesuchen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie unmündigen Ausländerinnen und Ausländern;
- die Gemeindeversammlung in einer Urnenabstimmung bei Gesuchen von mündigen Ausländerinnen und Ausländern, sofern ein Ablehnungsantrag gestellt wird.
Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Amt für Justiz
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justiz (extern) | 041 618 44 81 | justizamt@nw.ch |