Testamentseröffnung
Die amtliche Eröffnung geschieht in der Regel durch eingeschriebene Zustellung einer Kopie der letztwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erbinnen und Erben.
Alle sonst an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügung, soweit diese sie angeht.
Das Original der letztwilligen Verfügung verbleibt bei der kommunalen Teilungsbehörde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt / kommunale Teilungsbehörde | 041 629 77 99 | dallenwil@nw.ch |